Fragen und Antworten

Informationen rund um die Bestattung

Rund um einen Trauerfall, rund um die Planung einer Beerdigung fühlen sich die meisten Menschen verunsichert und stellen sich viele Fragen. Auf einige besonders häufig gestellte Fragen zum Thema Bestattung geben wir Ihnen an dieser Stelle erste Antworten. Weiter­führende Informationen und Hilfestellungen, die Ihre ganz konkrete Situation betreffen, geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht oder rufen Sie uns an: Tel. 02306-803 09

Allgemeines

Was muss ich im Sterbefall tun?

Bei einem Sterbe­fall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärzt­lichen Bereit­schafts­dienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Toten­schein (auch: Todes­beschei­nigung). Anschlie­ßend rufen Sie uns von Bestattungen Schäfer-Kretschmer & Hünerbein unter der Nummer 02306-803 09 an, um die nächsten Schritte zu be­sprechen.

Bei einem Sterbe­fall im Kranken­haus, in einer Pflege­einrich­tung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Toten­schein einzu­holen. Als bestat­tungs­pflichtige Ange­hörige können Sie dann den Bestatter Ihrer Wahl anrufen – oder Sie haben bereits im Vorwege uns von Bestattungen Schäfer-Kretschmer & Hünerbein als Bestatter Ihres Ver­trauens angeben.

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

In den meisten Bundes­länd­ern, so auch bei uns in Nord­rhein-West­falen, sollte der Ver­stor­bene binnen 36 Stunden nach Fest­stel­lung des Todes in eine Leichen­halle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Ab­schied­nahme im Trauer­haus nehmen, besteht meist auch die Mög­lich­keit, eine Verlän­gerung dieser Frist zu bean­tragen. Gerne sind wir von Bestattungen Schäfer-Kretschmer & Hünerbein Ihnen dabei behilf­lich.

Wer bestimmt, welcher Bestatter meinen Angehörigen beerdigt?

Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorge­vertrag mit einem be­stimmten Bestatter abge­schlossen wurde, können Sie als bestat­tungs­pflichtiger Ange­höriger einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen. Bei Unfall­tod informiert zu­nächst die Polizei einen Bestat­ter nach eigenem Ermes­sen, der erst einmal nur für die zeitnahe Überführung zuständig ist. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Kranken­haus, können Sie jedoch später noch einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen, den Ver­stor­benen zu sich zu über­führen und alle weiteren Schritte vorzu­nehmen. Und das völlig unab­hängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Ver­stor­benen.

Was bedeutet das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“?

Das Zeichen „Bestatter – vom Hand­werk geprüft“ ist das Marken­zeichen des Bundes­verbands Deut­scher Bestat­ter e.V. (BDB). Dieses Güte­siegel wird nur Mit­glieds­unter­nehmen ver­liehen, die einen Ge­prüften Bestat­ter, eine Bestat­tungs­fachkraft oder einen Bestatter­meister in verant­wort­licher Position haben und die be­stimmte fachliche, persön­liche und betrieb­liche Krite­rien erfüllen:

„Betriebe mit dem Marken­zeichen garan­tieren, in allen Fragen und Trauer­angelegen­heiten 24 Stunden ehrlich und verlässlich verfügbar zu sein. Diese Garantie setzt sich auch im prak­tischen und finan­ziellen Bereich fort: Trans­parente, klare und nachvoll­ziehbare Preis­gestal­tung; Ange­messene Räum­lichkeiten und eine breite Palette von Trauer­waren; Regel­mäßige Weiter­bildung und Schulung des Inhabers und Perso­nals; Einsatz moderner technischer Fahr­zeuge und Geräte.“

Quelle: www.bestatter.de

Welche Aufgaben übernimmt Bestattungen Schäfer-Kretschmer & Hünerbein für mich?

Als Ihr Bestat­ter beraten wir Sie zu allen Entschei­dungen rund um die Beer­digung, außer­dem über­führen wir den Verstor­benen, ver­sorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestal­ten den Trauer­druck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und über­nehmen die Organi­sation der Ab­schied­nahme, Trauer­feier und Beiset­zung samt aller Abspra­chen mit weiteren Dienst­leistern.

Die Leistungen von Bestattungen Schäfer-Kretschmer & Hünerbein im Über­blick:

  • Ausführ­liche Beratung inklusive Kosten­voran­schlag
  • Organi­sation und Durch­führung von Trauer­feiern und Beiset­zungen in ganz Deutsch­land
  • In- und Auslands­über­füh­rungen
  • Hygie­nische und kosme­tische Versor­gung der Verstor­benen
  • Breites Angebot an Särgen, Urnen, Bestat­tungs­wäsche und Zubehör
  • Termin­absprachen mit Kirchen, Fried­höfen und Dienst­leistern
  • Gestal­tung der Trauer­feier inklu­sive Blumen, Deko­ration und Musik
  • Vermit­tlung von kirch­lichen und welt­lichen Trauer­rednern sowie von Floristen und Musikern
  • Organi­sation / Vermit­tlung des Trauer­kaffees
  • Vermit­tlung von Stein­metzen und Grab­pflege­diensten
  • Gestal­tung und Druck von indivi­duellen Trauer­karten, Trauer­anzeigen und Dank­sagungen
  • Beurkun­dung des Sterbe­falls und sämt­liche Behörden­gänge
  • An- und Abmel­dungen bei Versicher­ungen, Renten­trägern, Ämtern und Dienst­leistern
  • Hilfe bei der Beschaf­fung sämt­licher Doku­mente
  • Antrag auf Renten­vorschuss­zahlung und Hinter­bliebenen­rente
  • Anträge für Versicher­ungs­leistungen
  • Umfassende Beratung zur Bestat­tungs­vorsorge
  • Abschluss von Treu­hand­verträgen zur Vor­sorge­finanzierung
  • Unterstützung bei der Wohnungsauflösung
  • Trauerbegleitung durch qualifizierte Mitarbeiter
  • Unterstützung bei dementen Angehörigen bezüglich der Beisetzung

Was passiert nach dem Tod mit den „digitalen Fußspuren“?

In Zeiten von sozi­alen Netz­werken, Online-Shopping, Multi­media-Diensten und virtu­ellen Konten darf eines nicht ver­gessen werden: der digitale Nachlass, den ein Internet­nutzer seinen Hinter­bliebenen samt möglicher Guthaben und Verbind­lich­keiten vererbt. Ihr Team von Bestattungen Schäfer-Kretschmer & Hünerbein unter­stützt Sie auch hierbei und prüft, ob ein Account, eine Mitglied­schaft oder ein Vertrag mit dem Verstor­benen besteht. Dabei können Sie bestimmen, ob die ermit­telten Konten ge­kündigt oder auf Sie über­tragen werden. Social-Media-Profile können de­aktiviert oder, bei Face­book, in einen Gedenk-Modus gesetzt werden. Auch Gut­haben und andere Ver­mögens­werte können mit Hilfe des Bestat­ters ermittelt und auf Sie bezie­hungs­weise die Erben über­tragen werden. Jeglicher Zugriff durch Dritte wird damit ausge­schlossen.

Informationsvideo Digitaler Nachlass

Wie viel Zeit vergeht zwischen der Abholung des Verstorbenen und der Beisetzung?

Ab wann Ihr verstor­bener Ange­höriger beerdigt oder einge­äschert werden darf und bis wann dies ge­schehen sollte, ist in den Bestat­tungsge­setzen der Bundes­länder geregelt. Bei uns in Nord­­rhein-West­­falen kann die Bestattung frühestens 24 Stunden und spätestens 10 Tage nach Fest­stel­lung des Todes erfolgen. Für die Urnen­beisetzung nach einer Feuer­bestattung gilt eine Frist von 6 Wochen nach der Ein­äscherung. Unter Umständen können Ausnahmen erteilt werden, über die wir Sie gerne näher informieren.

Bestattungsarten

Welche Bestattungsarten gibt es und welche davon sind in Deutschland möglich?

Grund­sätzlich gibt es nur zwei Bestat­tungs­arten: die Erd­bestat­tung im Sarg und die Feuer­bestat­tung, bei der der Verstor­bene zunächst im Sarg kremiert wird und anschlie­ßend die Beiset­zung der Asche statt­findet. Während die Beer­digung im Sarg nur auf kirch­lichen oder städt­ischen Friedhöfen statt­finden kann, gibt es für Urnen­beiset­zungen bezie­hungs­weise das Ver­streuen der Asche weitere Möglich­keiten. Die be­kannt­este ist die See­bestattung in bestimm­ten Bestat­tungs­gebieten der Nordsee, Ostsee oder einem der Welt­meere. Darüber hinaus zählen die Baum­bestattung oder Wald­bestattung in einem Bestat­tungs­wald zu beliebten Beisetzungs­formen.

Einige unserer Nachbar­länder bieten weitere Beisetzungs­möglich­keiten wie etwa das Ver­streuen der Asche in Flüssen, auf einer Alm oder aus einem Heißluft­ballon heraus. Sonder­fälle sind die Diamant­bestattung und die Welt­raum­bestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die ver­bleibende Asche wird nach Ihren Vor­stellungen beigesetzt. Wir von Bestattungen Schäfer-Kretschmer & Hünerbein beraten Sie gerne näher.

Warum gibt es überall unterschiedliche Grabarten?

Welche Grab­arten an einem Ort oder auf einem Fried­hof angelegt werden, ent­scheidet immer der jeweilige Fried­hofs­träger. Klassische Grabarten sind das Wahlgrab und das Reihen­grab. Auch Rasen­gräber mit oder ohne Namens­nennung (auch: anonyme Beisetzung) werden häufig angeboten. Ob es darüber hinaus Partner­gräber, gärtnerisch gepflegte Themen­anlagen, Baum­bestattungen oder weitere Grabarten gibt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der Beschaffen­heit des Friedhofs spielen die Nachfrage durch die Bevölkerung und uns Bestatter sowie das Zusammenspiel von Friedhofsträgern, örtlichen Friedhofsgärtnern und Steinmetzen eine Rolle.

Was sind „Ruhezeiten“ und warum sind sie auf den Friedhöfen so unterschiedlich?

Die Ruhezeit ist die Mindest­nutzungs­dauer einer Grabstelle. Nach Ablauf der Ruhezeit werden Reihen­gräber eingeebnet und neu belegt. Bei Wahl­gräbern kann die Nutzungs­dauer über die Ruhezeit hinaus verlängert werden. Dass die Ruhezeiten auch von Friedhof zu Friedhof variieren, hängt mit der unterschiedlichen Boden­beschaffenheit zusammen. So muss die Ruhezeit so bemessen sein, dass Sarg und Leichnam vollständig vergehen können. In den Bestattungs­gesetzen der Länder sind darüber hinaus unter­schiedliche Mindest­ruhe­zeiten festgesetzt, die zwischen 15 und 30 Jahren liegen, wobei die Ruhezeit für Urnengräber kürzer sein kann als bei einer Erdbestattung.

Was passiert bei einer Kremierung?

Bei der Einäscherung wird der Verstor­bene in einen Sarg gebettet und auf einer spezi­ellen Vor­richtung in den etwa 1100 °C heißen Ofen gefah­ren. Der Sarg ent­zündet sich bei diesen Tem­pera­turen selbst, sodass dann auch der Leich­nam verbrennt. Die Dauer der Kre­mation hängt vom Ofen und von der körper­lichen Statur des Verstor­benen ab, üblich sind etwa 2 Stunden. Ein kleiner Schamott­stein mit einer eingra­vierten Identi­fikations­nummer wird zum Verstor­benen in den Sarg gelegt. Anhand dieser Num­mer lässt sich die Asche anschließend eindeutig zuordnen. Knochen­reste werden nach der Ein­äscherung zer­kleinert, zuvor werden Zahn­gold und künst­liche Gelenke entfernt. Ein Mit­arbeiter des Kre­mato­riums füllt die Asche in eine Asche­kapsel und übergibt sie dem ver­ant­wort­lichen Be­statter. Für die Bei­setzung wird die Kapsel in der Regel in eine Schmuck­urne Ihrer Wahl eingesetzt.

Warum ist für die Feuerbestattung auch ein Sarg notwendig?

Ein Sarg wird bei der Feuer­bestat­tung aus Achtung vor dem Ver­stor­benen und aus hygie­nischen Grün­den verwendet. Ein wei­terer wesent­licher Grund ist, dass der Leich­nam ohne Sarg nicht voll­ständig ver­brennen würde. Dieser Pro­zess setzt erst ein, wenn der Sarg sich durch die hohe Tem­pera­tur im Ofen selbst ent­zündet hat.

Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

Die Bestattungs­gesetze der einzelnen Bundes­länder regeln, ob und unter welchen Umständen Angehörige die Urne ausgehändigt bekommen dürfen. In einigen Bundes­ländern ist es auf diese Weise möglich, dass Angehörige die Urne selbst zum Bei­setzungs­ort bringen. Die Beisetzung in Deutsch­land ist nach geltenden Vor­schriften auf einem Fried­hof be­zieh­ungs­­weise in dafür vor­­gesehe­nen Wald- oder Meeres­­gebieten durch­zu­führen. Soll der Verstorbene im Ausland bestattet werden, gelten die dortigen Bestattungs­gesetze. Alle Details besprechen wir mit Ihnen in der Beratung. Im Land Bremen darf die Asche von Personen, deren Haupt­­wohn­­sitz bei ihrem Tod in die­sem Bundes­­land gemeldet war, unter bestim­mten Um­stän­den auf einem Privat­grund­­stück bei­ge­setzt werden. Spre­chen Sie uns gerne an, wenn Sie dazu Fragen haben.

Kann die Asche des Verstorbenen vertauscht werden?

Nein, denn jeder Leich­nam wird ein­zeln kre­miert. Die Asche wird an­schließ­end sofort in eine Aschen­kapsel gefüllt und ver­siegelt. Vor der Ein­äscher­ung wird außer­dem ein Scha­mott­stein mit einer ein­gravier­ten Identi­fikations­nummer in den Sarg gelegt. An­hand dieses feuer­festen, gekenn­zeich­neten Steins kann die Asche ein­deutig zuge­ordnet werden.

Gibt es die Möglichkeit, ein Krematorium zu besichtigen?

Ja, viele Krematorien können besichtigt werden. Die Rahmen­bedin­gungen sind unter­schied­lich. Einige Bereiche sind gege­benen­falls nur in Beglei­tung eines Be­stat­ters oder eines Mit­arbei­ters des Kre­mato­riums zu­gäng­lich, andere gar nicht. Eini­ge Kre­mato­rien veran­stal­ten regel­mäßig einen Tag der offenen Tür, bei dem interes­sierte Besu­cher an Füh­rungen und Infor­mations­veran­stal­tungen teil­nehmen können. Gerne infor­mieren wir Sie über die Möglich­keiten in den Krema­torien der Region.

Was ist ein Kolumbarium?

Das Wort Ko­lumba­rium (oder: Colum­bari­um) kommt aus dem Latei­nischen und be­deutet Tau­ben­schlag. Es han­delt sich um Wände oder Stelen mit Ni­schen zur Bei­set­zung von Urnen, die auf einem Fried­hof, in einer Kirche oder in einem Mauso­leum stehen. In der Regel sind die Ni­schen mit einer Tafel oder einer Glas­scheibe ver­schlos­sen, worauf Name und Lebens­daten genan­nt sind.

Was passiert bei einer Seebestattung?

Vor der See­bestat­tung steht zu­nächst die Ein­äscher­ung des Ver­stor­benen. Sowohl für die Feuer­bestat­tung als auch für die Bei­set­zung der Asche auf See muss eine Willens­bekun­dung zu Leb­zeiten vor­liegen. Ist diese nicht vor­handen, müssten die Ange­höri­gen glaub­haft be­grün­den können, dass die See­bestat­tung im Sinne des Ver­stor­benen gewesen wäre. Die Asche wird in eine wasser­lösliche See­urne gefüllt und in einem der hierfür vor­gesehe­nen Areale der Nord­see, Ost­see oder in einem anderen Welt­meer der See über­geben. Die Ange­hörigen können der See­bestat­tung bei­wohnen. Unab­hängig davon kann bereits vor der See­bestat­tung eine Trauer­feier statt­finden. Die genauen Koor­dina­ten der Bei­set­zungs­stelle werden in eine See­karte einge­tragen, die den Ange­hörigen über­geben wird.

Kann ich bei der Seebestattung dabei sein und den Beisetzungsort wieder besuchen?

Ja, die Hinter­blie­benen können bei der See­bestat­tung dabei sein und der Über­gabe der Urne an die See bei­wohnen. Wie viele Per­sonen mit an Bord gehen können, ist unter­schied­lich. Wenn Sie sich für eine See­bestat­tung inter­essie­ren, geben wir von Be­stat­tun­gen Schäfer-Kretschmer & Hünerbein Ihnen gerne weitere Infor­mationen zu den Mög­lich­keiten im von Ihnen ge­wünsch­ten See­gebiet. Nach der See­bestat­tung erhalten Sie als Ange­hörige eine Karte mit den ge­nauen Koor­dina­ten der Bei­set­zung. So können Sie den Beiset­zungs­ort jeder­zeit auf­suchen. Die Reede­reien bieten in der Regel auch Ge­denk­fahrten dort­hin an.

Bestattungskosten

Was kostet eine Bestattung?

Wie viel eine Be­stat­tung kostet, lässt sich nicht pau­schal beant­worten, denn die per­sön­lichen Vor­stellun­gen des Ver­stor­benen und der An­gehö­rigen spielen eine ent­schei­dende Rolle. Wir von Bestattungen Schäfer-Kretschmer & Hünerbein nehmen uns Zeit, über Ihre Vor­stellun­gen zu spre­chen, be­raten Sie aus­führ­lich und er­stellen Ihnen dann eine de­tail­lierte Kos­ten­auf­stel­lung. Grund­sätzlich lassen sich die Kosten in drei Be­reiche unter­teilen:

  • Unsere Bestat­tungs­leistungen, inklusive Kauf eines Sar­ges und gege­benen­falls einer Urne
  • Kom­munale und kirch­liche Gebüh­ren (z. B. Kosten für die Grab­stelle und die Aus­stel­lung der Sterbe­urkun­de)
  • Aus­lagen für wei­tere Dienst­leister, wie etwa Flo­risten, Redner, Musiker. In diesen Be­reich fallen auch die Kaffee­tafel und die Schal­tung der Trauer­anzeige in der Tages­presse

Kostet eine Feuerbestattung weniger als eine Erdbestattung?

Grundsätzlich ist da­von aus­zugehen, dass ein Urnen­reihen­grab preis­werter ist als ein Erd­reihen­grab. Den­noch sollten Sie die Ent­schei­dung für eine Feuer­bestat­tung nicht allein von den Kosten ab­hängig machen, da es auch für eine Erd­bestat­tung preis­güns­tige Varian­ten gibt. Berück­sich­tigen Sie außer­dem, dass bei einer Feuer­bestat­tung Ge­büh­ren für die zweite Lei­chen­schau durch den Amts­arzt sowie Kos­ten für die Ein­äscher­ung an­fal­len. Zudem wer­den bei der Feuer­bestat­tung ein Sarg und eine Urne be­nötigt.

Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen?

Die Kosten der Be­stat­tung muss der Be­stat­tungs­pflich­tige tragen. Und das sind in der Rang­folge der Ehe­gatte, der Lebens­partner, die voll­jähri­gen Kinder, die Eltern, die voll­jähri­gen Ge­schwister, die Groß­eltern oder die voll­jähri­gen Enkel­kinder. Sollten alle Be­stat­tungs­pflichtigen ein Ein­kom­men unter­halb des Sozial­hilfe­satzes haben, kann beim zu­ständi­gen Sozial­amt ein An­trag auf Be­stattungs­bei­hilfe ge­stellt werden. Be­willigt die Be­hörde die volle Bei­hilfe, wird nach einem fest­gelegten Satz die kosten­güns­tigste Beer­di­gung durch­geführt.

Was ist, wenn ich die Beerdigung nicht bezahlen kann?

Sind Sie als be­stat­tungs­pflichtiger Ange­höriger nicht in der Lage, für die Kosten einer ange­mes­senen Be­stat­tung auf­zukom­men und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe auf­ge­bracht werden, ist es mög­lich, beim Sozial­amt einen An­trag auf Über­nahme von Beer­digungs­kos­ten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kos­ten für eine orts­üblich ange­mes­sene Be­stat­tung über­nom­men.

Bestattungsvorsorge

Ich habe bestimmte Vorstellungen zu meiner eigenen Beerdigung – wie kann ich das festlegen?

Wenn Sie besondere Wün­sche für die ei­gene Be­stat­tung haben, sollten Sie grund­sätzlich früh­zeitig mit Ihren Ange­hörigen da­rüber reden. Zudem emp­fiehlt sich eine Be­stat­tungs­vor­sorge. Mit Ihrem per­sön­lichen Vor­sorge­berater bei Bestat­tungen Schäfer-Kretschmer & Hünerbein können Sie Ihre Ideen zu Ab­schied­nahme und Beer­di­gung be­sprech­en und dann sämt­liche Details ver­traglich mit ihm fest­legen. Wir werden dann später bei Ihrer Be­stat­tung alles nach Ihren Wün­schen aus­führen. Ge­rade bei ganz per­sön­lichen Wün­schen ist eine Bestat­tungs­vor­sorge rat­sam, damit es unter den Hin­ter­blie­benen nicht zu Un­stim­mig­keiten kommt, welche Form der Ver­ab­schie­dung Ihnen am ehes­ten gerecht wird.

Was ist eine Bestattungs­vorsorge und welche Vorteile bringt sie mir?

In einer Bestattungs­vorsorge legen Sie vertraglich die Rah­men­beding­ungen und die Details für die eigene Trauer­feier und Bei­setz­ung fest. So ent­scheiden Sie mit Ihrer Bestat­tungs­vorsorge darüber, ob Sie eine Erd­bestat­tung oder eine Feuer­bestat­tung wünschen, an welchem Ort Sie bei­gesetzt werden möchten, wie Sarg oder Urne be­schaffen sein sollen oder wel­che Musik bei der Trauer­feier gespielt werden soll. Durch Ihre Bestat­tungs­vorsorge wissen Sie, dass später Ihren persön­lichen Wünschen ent­sprochen wird. Zu­gleich ent­lasten Sie Ihre Familie, die nun nicht mehr so viele Ent­schei­dungen tref­fen muss. Eine Bestat­tungs­vorsorge ent­lastet Ihre Familie aber nicht nur emo­tional, sondern auch finan­ziell. Über eine Sterbe­geld­versicher­ung oder ein zweck­gebundenes Treu­hand­konto kann die Finan­zierung der Bestat­tung vorab gesichert wer­den.

Selbst­verständ­lich beraten wir von Bestattungen Schäfer-Kretschmer & Hünerbein Sie kosten­los und unver­bindlich zum Thema Bestat­tungs­vorsorge. Unser Tipp: Sofern Sie Fami­lie haben, ist es sinn­voll, diese vor­ab ein­zuwei­hen oder gleich zur Be­ratung mitzu­bringen.

Wie kann ich meine Bestattung finanziell absichern?

Für eine finanzielle Ab­sicher­ung der eigenen Be­stat­tung gibt es im We­sent­lichen zwei Mög­lichkei­ten – eine Sterbe­geld­versicher­ung oder ein zweck­gebun­denes Treu­hand­konto. Beides kann, in Ver­bin­dung mit einem Vor­sorge­vertrag für eine Be­stat­tung in einem an­gemes­senen Kosten­rahmen, nicht von Dritten an­getastet werden. Ihre Beer­digung bleibt also auch dann finan­ziell abge­sichert, wenn Sie Sozial­leistun­gen be­ziehen sollten.

Ist eine finanzielle Bestattungs­vorsorge wirklich notwendig?

Grundsätzlich ist es sinnvoll, seine Be­stat­tungs­wünsche finan­ziell im Rah­men der Be­stat­tungs­vor­sorge abzu­sichern, denn das hier­bei zurück­gelegte Geld ist für Ihre spä­tere Be­stat­tung zweck­gebun­den und sicher vor dem Zu­griff Dritter wie etwa dem Sozial­amt. Darüber hin­aus schützen Sie durch die finan­zielle Bestat­tungs­vorsorge Ihre Ange­hörigen vor den Kosten der Beer­digung und können sicher gehen, dass Ihre Wün­sche rund um die eigene Beer­digung später auch garan­tiert umge­setzt werden. Schließ­lich sind die Kosten für eine Bestat­tung nicht uner­heb­lich. Der Preis setzt sich zusam­men aus den Kosten für unsere Arbeit als Be­statter, aus den Gebühren für Ämter, Arzt, Fried­hof und – bei einer Ein­äscherung – für das Krema­torium. Hinzu kommen die Kosten für den Stein­metz, die Grab­pflege, den Trau­er­druck, den Blu­men­schmuck sowie für die Be­wirtung nach der Trauer­feier. Da kommt einiges für die Hinter­bliebenen zusam­men. Die tat­sächliche Höhe der Bestat­tungs­kosten richtet sich dabei nach Ihren persön­lichen Wün­schen für die Aus­gestaltung der Trauer­feier und Beer­digung.

Individueller Abschied

Was muss ich beachten, wenn ich einen verstorbenen Angehörigen zu Hause aufbahren möchte?

In den meisten Bun­deslän­dern, so auch bei uns in Nord­rhein-West­falen, dür­fen Sie einen Ver­stor­benen Ange­hörigen bis zu 36 Stunden zu Hause be­halten und kön­nen ihn dort zur Ab­schied­nah­me auf­bahren. Be­ach­ten Sie dabei, dass es in dem ent­sprechen­den Zim­mer nicht zu warm ist und decken Sie den Toten am besten nur mit einem Laken zu. Gerne kön­nen Sie auch uns von Bestattungen Schäfer-Kretschmer & Hünerbein an­rufen, damit wir Ihnen wei­tere Tipps geben oder Ihnen helfen, den Ver­storbenen auf­zu­bah­ren.

Kann der Verstorbene in der eigenen Kleidung beerdigt werden?

Ja, grundsätz­lich ist es mög­lich, den Verstor­benen in der eigenen Klei­dung in den Sarg zu bet­ten. Es kann auch bei der Ab­schied­nahme hilf­reich sein, wenn Sie Ihrem Ange­hörigen so gegen­über­treten kön­nen, wie Sie ihn zu Leb­zeiten kan­nten. Ist eine Feuer­bestat­tung ge­plant, müssen die Klei­dung und Sarg­beiga­ben jedoch aus natür­lichen Mate­riali­en bestehen, wie etwa Baum­wolle, Leinen, Wol­le, Seide oder Mais­stärke. Klei­dungs­stücke wie bei­spiels­weise Schuhe, die ganz oder zum Teil aus Gum­mi oder PVC bestehen, sind nicht er­laubt, da es bei der Krema­tion zu einer Schad­stoff­entwick­lung kom­men kann.

Wie kann ich mich in die Ausge­staltung der Bestattung einbringen?

Die Mög­lich­keiten, sich als Hinter­bliebene in die Be­stat­tung ein­zubring­en, sind viel­fältig. Zu­nächst einmal be­sprechen wir dafür Ihre persön­lichen Wün­sche, die wir für Sie um­setzen kön­nen, aber natür­lich dür­fen Sie auch selbst aktiv wer­den: Ange­hörige kön­nen beim Waschen und Ein­kleiden des Ver­storbenen hel­fen, Ge­schenke mit in den Sarg legen, Sarg oder Urne ge­stalten und die Deko­ration für die Trauer­feier selbst ent­werfen. Hinter­bliebene können bei der Trauer­feier sprechen oder musizieren und den Sarg oder die Urne zum Grab tragen. Wie Sie sich im kon­kreten Fall in die Gestaltung der Bestat­tung ein­bringen kön­nen und möchten, ist bei Bestattungen Schäfer-Kretschmer & Hünerbein immer auch Thema des Trauer­ge­sprächs. Sprechen Sie mit uns einfach über Ihre Vor­stel­lungen.

Kann ich den Sarg oder die Urne selbst gestalten?

Es gibt inzwisch­en eine Viel­zahl von An­bietern, die Särge und Urnen in allen er­denk­lichen For­men, Farben und Ma­teria­lien an­bieten – und doch kann aus ganz unter­schied­lichen Grün­den der Wun­sch ent­stehen, Sarg oder Urne selbst zu ge­stalten. Sie kön­nen einen Sarg oder eine Urne aus unserem Sorti­ment nehmen und dann be­malen oder Familie und Freunde bitten, darauf liebe­volle Gruß­botschaften zu ver­fassen. Sie kön­nen aber auch so weit gehen, einen Sarg selbst zu schreinern. Spre­chen Sie uns gerne an, damit wir Sie über eventuelle Vor­schriften infor­mieren.

Auch wenn Sie eine Urne selbst fertigen möch­ten, spre­chen Sie uns ger­ne früh­zeitig an. Wir nen­nen Ihnen dann die Maße der Asche­kapsel, die wir aus dem Krema­torium er­halten und die in die Urne hinein­passen muss. Bei See­bestat­tungen und in einigen Be­stat­tungs­wäldern gel­ten auß­erdem be­stim­mte Material­vorschrif­ten.

Kann ich Beigaben mit in den Sarg oder das Grab geben?

Ja, legen Sie gerne einen Brief, das Lieb­lings­buch des Ver­stor­benen, ein von den Kin­dern ge­maltes Bild, einen Teddy oder etwas an­deres mit in den Sarg. Einige Ur­nen­modelle haben auch ein kleines Fach im Deckel, in das Sie eine Grab­beigabe le­gen kön­nen.

Was gehört zum Trauerdruck und kann ich die Traueranzeige auch selbst gestalten?

Zum Trauer­druck ge­hören An­zeigen, die in der Tages­presse ge­schal­tet wer­den, Trau­er­briefe, Ein­la­dung­en zum Trauer­kaffee und Dank­sagun­gen, die Sie per­sönlich ver­schicken, und Ster­be­bildchen, die bei der Trauer­feier aus­gelegt oder ver­teilt wer­den. Welche For­men des Trauer­drucks Sie nutzen möchten, ent­scheiden Sie. Gerne geben wir von Bestat­tungen Schäfer-Kretschmer & Hünerbein Ihnen An­regungen und über­nehmen die Um­setz­ung.

Früher gab es gerade bei der Trauer­anzei­ge in der Tages­presse zahl­reiche Konven­tionen. Inzwi­schen wird es jedoch immer be­liebter, auch eigene Text- und Bild­ideen oder Gestal­tungs­vor­schläge einzu­bringen. Allein bezüglich des For­mats sind wir an die Vor­gaben der ört­lichen Zei­tun­gen ge­bun­den. Bei der Ge­staltung von Trauer­druck, den Sie per­sönlich ver­schicken, haben Sie na­türlich voll­kommen freie Hand.

Was ist ein Online-Gedenkportal?

Ein Online-Ge­denk­portal bie­tet Ihnen die Mög­lich­keit, den Ver­stor­benen auf viel­fältige Wei­se zu eh­ren und ge­mein­sam mit An­gehö­rigen, Freun­den und Bekan­nten Erin­nerun­gen zu tei­len. Bestattungen Schäfer-Kretschmer & Hünerbein richtet für Ihren ver­stor­benen An­ge­hörigen kosten­frei eine per­sön­liche Ge­denk­seite ein. Hier können Sie und alle Men­schen, die mit Ihnen trau­ern, zu jeder Zeit und von über­all auf der Welt Ker­zen ent­zünden und Worte des Ge­denkens hin­ter­lassen oder Fotos aus dem gemein­samen Le­ben teilen. Auß­erdem kön­nen wir hier auch noch ein­mal die Trau­er­anzeige ver­öffent­lichen.

In unserem Schäfer-Kretschmer & Hünerbein Ge­denk­portal können Sie außer­dem mit einer On­line-Foto­buch­soft­ware Erin­nerungs­büch­er mit Bil­dern und Kon­dolenzen von der per­sön­lichen Ge­denk­seite Ihres Ange­höri­gen er­stellen. Darüber hinaus können die Beer­digungs­gäste in unserem On­line-Ge­denk­portal Blu­men direkt zur Trauer­feier oder Bei­setzung be­stellen.

Trauer

Wo bekomme ich im Trauerfall psychologische Unterstützung?

Zu­nächst ein­mal sind wir von Bestattungen Schäfer-Kretschmer & Hünerbein jeder­zeit für Sie da und stehen Ihnen vor, während und auch nach der Be­stat­tung mit Rat und Tat zur Seite. Mit Jutta Grziwotz-Schäfer und Nico Schäfer haben wir außer­dem zwei aus­gebildete Trauer­be­gleiter im Haus, die Sie auf Ihrem Weg unter­stützen kön­nen. Soll­ten Sie darüber hinaus psycho­logische Hilfe be­nötigen, spre­chen Sie uns da­rauf an oder wen­den Sie sich an eine dieser An­lauf­stellen:

Deutschland­weite Seel­sorge
Telefon­seelsorge: 0800 / 111 0 111, 0800 / 111 0 222 und 116 123
Webmail und Chat: online.telefon­seel­sorge.de
Vor-Ort-Beratung an 27 Stand­orten in Deutschland
Weitere Infos unter: www.telefon­seel­sorge.de

Gibt es Beratungsstellen speziell für trauernde Eltern und Geschwister?

Ja, es gibt auch Be­ratungs­stellen, die sich auf die Be­ratung von trau­ernden El­tern und Ge­schwis­tern spezial­isiert haben. Hier­zu zählen unter an­derem:

VEID – Bundes­verband Ver­waiste Eltern und trau­ernde Ge­schwis­ter in Deutsch­land e. V.

Telefon: 0341 / 94 68 884
E-Mail: kontakt@veid.de
www.veid.de

Beratung von trau­ernden El­tern und Ge­schwis­tern in Schwer­te:
Leuchtturm e.V. Be­ratungs­zentrum für trau­ernde Kin­der, Jugend­liche und Fami­lien
St. Peter Weg 2
58239 Schwerte
0151-12716241 Frau Schnock-Störmer
www.leuchtturm-schwerte.de

Gibt es Beratungsstellen speziell für Suizidtrauernde?

Ja, auch für die Be­ra­tung von Suizid­trau­ern­den gibt es spe­zial­isierte An­lauf­stel­len. Hier­zu zählen unter an­derem:

AGUS e.V. – Be­ratung und Unter­stützung für Suizid­trauernde
Telefon: 0921 - 150 03 80
(Montag – Donnerstag 9 – 15 Uhr, Mitt­woch 17 – 19 Uhr)
E-Mail: kontakt@agus-selbst­hilfe.de
www.agus-selbst­hilfe.de

Online-Beratung für Jugend­liche und junge Erwach­sene, die einen Men­schen durch Sui­zid ver­loren ha­ben
Leuchtturm ON: www.leucht­turm-on.de

Gibt es Beratungsstellen für trauernde Kinder und Jugendliche?

Ja, be­stim­mte Bera­tungs­stellen haben sich auf die Bera­tung und Betreu­ung von trau­ernden Kin­dern und Jugend­lichen spezia­lisiert. Hier­zu zählen unter an­derem:

Kinder- und Jugend­telefon
Telefon: 116 111 (Mon­tag – Sams­tag 14 – 20 Uhr)

Onlineberatung für trau­ernde und ster­bende Jugend­liche
www.da-sein.de

Beratung von trau­ernden Kin­dern und Jugend­lichen in Schwerte:
Leuchtturm e.V. Beratungs­zentrum für trau­ernde Kin­der, Jugend­liche und Fami­lien
St. Peter Weg 2
58239 Schwerte
0151-12716241 Frau Schnock-Störmer
www.leuchtturm-schwerte.de

Kann ich Kinder mit zur Beerdigung bzw. zur Abschiednahme am offenen Sarg bringen?

Jedes Kind rea­giert an­ders, aber grund­sätz­lich emp­fehlen wir von Bestattungen Schäfer-Kretschmer & Hünerbein, Kin­der mit zur Beer­digung zu brin­gen. Auch wenn sie nicht alles ver­stehen, möglicher­weise über­fordert sind oder sich viel­leicht sogar zwischen­durch lang­weilen – sich in der Zeit der Trauer ausge­grenzt zu fühlen, würde in jedem Fall schwerer wiegen. Denn das, was wir nicht ken­nen und nicht ver­stehen, macht den Großen wie den Klei­nen häufig Angst. Be­denken Sie auch: Der Ab­schied ist ein ein­maliger unwieder­bring­licher Moment und ein wichtiger Schritt in der Trauer­verarbei­tung, der helfen kann, den Ver­lust zu akzep­tieren. In unser lang­jährigen Ar­beit als Be­statter haben wir gelernt, dass die Er­wach­senen gerade im Um­gang mit dem Tod noch viel von Kin­dern lernen kön­nen. Sie gehen oft­mals ganz natür­lich mit dem Tod um und be­greifen ihn als etwas, was zum Leben eben dazu­ge­hört und irgend­wann ein­tritt.

Wie erkläre ich meinem Kind, was es bedeutet „tot“ zu sein?

Ob und wie ein Kind be­greift, was es be­deutet, tot zu sein, hängt ganz vom Al­ter und von der Per­sön­lich­keits­ent­wick­lung des Kin­des ab. Auch ist es ein Unter­schied, ob es sich um je­mand Nahe­stehenden oder um einen Frem­den han­delt und ob je­mand plötz­lich oder nach läng­erer Krank­heit ver­storben ist. Gerne em­pfehlen wir Ihnen Kin­der­bücher zu diesem Thema und nen­nen Ihnen hilf­reiche An­lauf­stellen in der Re­gion.

Wie kann ich mein Kind nach dem Verlust einer nahestehenden Person unterstützen?

Was ein Kind nach dem Tod eines An­gehöri­gen oder einer nahe­stehen­den Per­son braucht, hängt unter an­derem vom Al­ter und von den Todes­umstän­den ab. Grund­sätzlich haben Kin­der – wie in allen Lebens­lagen – viele Fra­gen. Las­sen Sie diese Fra­gen zu und er­mun­tern Sie auch dazu, Fra­gen zu stellen. Zei­gen Sie Ihre eigene Trau­er, damit das Kind sich in dieser schwie­rigen Si­tua­tion nicht aus­ge­schlos­sen fühlt. Gerne kön­nen Sie Ihr Kind auch mit zu uns ins Be­stat­tungs­haus brin­gen.

Zum Verstorbenen

Darf ich meinen verstorbenen Angehörigen berühren?

Ja, in der Regel ist es voll­kommen unge­fährlich, einen Toten zu berühren. Nur wenn der Ver­storbene vor sei­nem Tod eine ge­fähr­liche, anste­ckende Krank­heit hatte, so­dass Sie be­reits zu Leb­zeiten keinen di­rekten Kon­takt haben kon­nten, sollten Sie auch nach dem Tod von Berüh­rungen ab­sehen. Im Zwei­fel erkun­digen Sie sich in diesem Fall beim zu­letzt behan­delnden Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Lei­chen­gift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Lei­chen­gift“ werden fälsch­licher­weise die Pto­maine bezeich­net, die bei ein­setzen­der Verwe­sung frei­gesetzt werden. Sie sind ver­ant­wortlich für den Leichen­geruch, der bei einigen Verstor­benen auftritt, haben je­doch keine gesund­heitsge­fährdende Wir­kung.

Darf ich den Sarg meines verstorbenen Angehörigen selbst mit zum Grab tragen?

Wenn Sie dem Ver­stor­benen auf diese Wei­se einen letz­ten Dienst er­weisen möchten, können Sie den Sarg ge­mein­sam mit Ver­wandten oder Freun­den gerne auch selbst tragen. Zum Bei­spiel von der Trauer­halle zum Be­stattungs­fahr­zeug oder auf dem Fried­hof vom Bestat­tungs­fahrzeug zum Grab. Bei einer Feuer­bestat­tung dürfen Sie natür­lich auch die Urne sel­bst zum Grab tra­gen.

Können bei Bestattungen Schäfer-Kretschmer & Hünerbein auch verstorbene Frauen von Frauen versorgt werden?

Ja, ob aus per­sön­lichen oder reli­giösen Grün­den der Wunsch be­steht, dass eine Ver­stor­bene von einer Frau für die letzte Reise vor­be­reitet wird – es ist uns ein An­liegen, diesem Wunsch nach­zukom­men.